Welche Messer sind in Deutschland erlaubt?

Welche Messer sind in Deutschland erlaubt?

Möchtest du ein Messer kaufen oder wissen, welche Messer in Deutschland erlaubt sind und problemlos mitgeführt werden dürfen? Das Thema ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. In diesem Artikel erfährst du, welche Messer gesetzlich zulässig sind. Zudem geben wir dir Tipps,  worauf du bereits beim Kauf achten solltest und wie du dein Messer zusätzlich richtig pflegst.

Was sagt das Gesetz über Messer in Deutschland?

In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen, die festlegen, welche Messer du besitzen oder bei dir tragen darfst. Diese Vorschriften sind im Waffengesetz (WaffG) festgelegt, das den Umgang mit Waffen und Messern zum Schutz der öffentlichen Sicherheit detailliert regelt. Einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Waffenrechts findest du hier:

1. Verbotene Messer

Es gibt bestimmte Messertypen, deren Besitz und Mitführen in Deutschland grundsätzlich untersagt sind. Diese Messer werden aufgrund ihres Gefahrenpotenzials oder ihres möglichen Missbrauchs in bestimmten Kontexten gesetzlich verboten. Zu den verbotenen Messern gehören unter anderem:

  • Fallmesser: Dabei handelt es sich um Messer, deren Klinge durch Schwerkraft oder eine ruckartige Bewegung aus dem Griff herausgleitet und automatisch einrastet. Diese Mechanik ermöglicht ein schnelles und einhändiges Öffnen, weshalb sie in der Vergangenheit häufig im militärischen Bereich eingesetzt wurden. Aufgrund ihres Gefahrenpotenzials sind Fallmesser heute für Privatpersonen verboten.
  • Butterflymesser: Diese Messer zeichnen sich durch einen Griff aus, der in zwei Hälften geteilt ist und um die Klinge geklappt werden kann. Sie lassen sich schnell und mit einer Hand öffnen, was sie besonders für Showeffekte oder bei Kampftechniken bekannt gemacht hat. Wegen ihres potenziell gefährlichen Einsatzes sind sie in Deutschland nicht erlaubt.
  • Springmesser: Diese Messer besitzen eine Klinge, die per Knopfdruck oder Federmechanismus seitlich aus dem Griff springt. Sie sind nur dann erlaubt, wenn die Klinge maximal 8,5 cm lang ist, nicht beidseitig geschliffen ist und seitlich - nicht nach vorne - aus dem Griff austritt. Modelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen, gelten als gefährlich und sind verboten.

2. Messer mit Führungsverbot

Neben den vollständig verbotenen Messern gibt es auch Messertypen, deren Besitz grundsätzlich erlaubt ist, die jedoch nicht öffentlich mitgeführt werden dürfen. Diese Regelungen dienen dazu, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und den Missbrauch solcher Messer zu verhindern. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zu den Messern mit Führungsverbot gehören:

  • Einhandmesser: Hierbei handelt es sich um Messer, die sich durch spezielle Mechanismen, wie Daumenpins oder Öffnungshebel, mit nur einer Hand öffnen lassen. Sie werden oft als praktische Werkzeuge geschätzt, da sie in vielen Alltagssituationen nützlich sind. Allerdings fallen sie unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG, da sie auch potenziell als Waffe genutzt werden könnten. Eine Ausnahme gilt, wenn ein „anerkanntes berechtigtes Interesse“ vorliegt, wie etwa bei der Berufsausübung (z. B. für Handwerker) oder bei Outdoor-Aktivitäten wie Wandern oder Angeln.
  • Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm: Diese Messer zeichnen sich durch ihre Stabilität und Robustheit aus, weshalb sie häufig für Jagd- oder Outdoor-Zwecke genutzt werden. Dennoch ist das Mitführen solcher Messer in der Öffentlichkeit untersagt, da sie aufgrund ihrer Größe und Klingenlänge als potenziell gefährlich eingestuft werden. Auch hier können Ausnahmen gelten, wenn ein berechtigter Zweck nachgewiesen werden kann, beispielsweise bei der Verwendung im Beruf oder bei Freizeitaktivitäten, die den Einsatz solcher Messer erfordern.

3. Welche Messer sind erlaubt?

Neben den verbotenen und eingeschränkt erlaubten Messern gibt es auch zahlreiche Messerarten, die grundsätzlich ohne Einschränkungen besessen und mitgeführt werden dürfen. Diese Messer fallen nicht unter die Regelungen des Waffengesetzes und gelten als unproblematisch im Alltag. Zu den erlaubten Messern gehören:

  • Taschenmesser ohne Einhandmechanismus: Diese klassischen Taschenmesser, die sich nur mit beiden Händen öffnen lassen, sind beliebte Alltagswerkzeuge und gelten als unbedenklich. Sie eignen sich beispielsweise für kleinere Reparaturen, beim Camping oder für andere praktische Anwendungen.
  • Feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm: Diese Messer sind robust und vielseitig einsetzbar, beispielsweise für Outdoor-Aktivitäten oder als Werkzeug in Beruf und Hobby. Solange die Klingenlänge 12 cm nicht überschreitet, dürfen sie ohne Einschränkungen mitgeführt werden.
  • Küchenmesser: Messer, die für den Gebrauch im Haushalt vorgesehen sind, wie Koch-, Brot- oder Gemüsemesser, fallen nicht unter das Waffengesetz. Sie sind für den täglichen Einsatz in der Küche gedacht und dürfen frei erworben und genutzt werden.

Das sagt das Waffengesetz über Messer: Gesetzestexte für weitere Informationen

Für detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Regelungen rund um Messer kannst du die entsprechenden Abschnitte des deutschen Waffengesetzes einsehen. Hier findest du hilfreiche Links zu den relevanten Paragraphen:

  • § 42a WaffGFührungsverbot von Messern: Dieser Paragraph regelt, welche Messer in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden dürfen.
  • § 2 WaffGVerbotene Gegenstände: Eine Übersicht über Messer und andere Gegenstände, die unter das generelle Verbot fallen.

Sicherer Transport von Messern

Auch wenn ein Messer erlaubt ist, sollte es immer verantwortungsvoll eingesetzt und sicher transportiert werden, um Verletzungsgefahren und Missverständnisse zu vermeiden. Besonders beim Mitführen von Messern in der Öffentlichkeit gilt:

  1. Sicher verpacken: Messer sollten in einer Schutzhülle, einem Etui oder in einer Tasche transportiert werden, sodass die Klinge nicht frei zugänglich ist. Dies schützt nicht nur vor Verletzungen, sondern signalisiert auch, dass das Messer nicht unmittelbar einsatzbereit ist.
  2. Kein offenes Tragen: Das offene Mitführen eines Messers, auch eines Küchenmessers, kann von anderen als bedrohlich wahrgenommen werden. Daher sollte es diskret und außer Sicht transportiert werden.
  3. Nur mit plausiblen Grund: Beim Mitführen eines Küchenmessers (z. B. für ein Picknick oder Catering) sollte ein nachvollziehbarer Verwendungszweck gegeben sein, um Missverständnisse mit Behörden oder anderen Personen zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich ein verbotenes Messer bei einer Kontrolle dabei habe?

Wirst du mit einem verbotenen Messer kontrolliert, wird dieses in der Regel sofort beschlagnahmt, und es drohen rechtliche Konsequenzen. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren eingeleitet werden. Die Strafen reichen von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, besonders wenn das Messer in einer gefährlichen Situation mitgeführt wurde. Die rechtlichen Konsequenzen für das Mitführen eines verbotenen Messers in Deutschland sind ebenfalls im Waffengesetz (WaffG) geregelt. Der genaue Gesetzestext kann im § 52 WaffG eingesehen werden.

Wichtig: Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafe – du bist auch dann verantwortlich, wenn dir die gesetzlichen Regelungen nicht bekannt waren. Informiere dich daher im Voraus genau über die rechtlichen Bestimmungen.

Häufige Missverständnisse rund um Messer

Es gibt viele Unsicherheiten, wenn es um Messer und das Waffengesetz geht. Hier klären wir einige der häufigsten Fragen:

Sind Klappmesser legal?

Ja, Klappmesser sind grundsätzlich legal. Einhandmesser, die sich mit einer Hand öffnen lassen, dürfen jedoch nur mit einem berechtigten Grund in der Öffentlichkeit geführt werden (§ 42a WaffG). Ohne einen solchen Grund gilt ein Führungsverbot, auch wenn der Besitz erlaubt ist.

Sind Taschenmesser für Kinder erlaubt? 

Taschenmesser dürfen Kindern grundsätzlich überlassen werden, solange sie keine verbotenen Eigenschaften haben (z. B. keine Einhandmesser mit Führungsverbot). Eltern sollten jedoch sicherstellen, dass der Umgang verantwortungsvoll erfolgt und das Messer nur für altersgerechte Zwecke genutzt wird.

Darf ich ein Messer im Rucksack mitführen?

Ja, das Mitführen eines Messers im Rucksack ist erlaubt, solange es sicher verstaut ist und kein Führungsverbot greift. Allerdings gibt es in einigen Städten sogenannte Waffenverbotszonen, z. B. an öffentlichen Plätzen, in Bahnhöfen oder auf Veranstaltungen. In diesen Zonen ist das Führen von Messern – unabhängig von der Art – vollständig verboten, auch wenn sie sicher verstaut sind. Verstöße können hohe Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Informiere dich daher vorab, ob du dich in einer solchen Zone befindest.

Tipps zur Anschaffung eines Messers

Wenn du dir ein Messer zulegen möchtest, gibt es einige Dinge, auf die du achten solltest:

  • Einsatzzweck klären: Überlege dir vor dem Kauf, wofür du das Messer hauptsächlich nutzen möchtest. Für Outdoor-Aktivitäten eignet sich ein robustes feststehendes Messer, während für den Alltag ein Taschenmesser oft praktischer ist.
  • Qualität prüfen: Ein hochwertiges Messer hält länger und ist sicherer in der Handhabung. Achte auf geeignete Materialien wie rostfreien Stahl und eine ergonomische Griffgestaltung.
  • Gesetzliche Vorgaben beachten: Informiere dich vor dem Kauf genau über die rechtlichen Bestimmungen für den jeweiligen Messertyp. So vermeidest du böse Überraschungen.
  • Pflege nicht vergessen: Ein gutes Messer bleibt nur dann lange scharf und funktional, wenn es regelmäßig gepflegt wird. Dazu gehört das Reinigen nach Gebrauch und das regelmäßige Schärfen der Klinge.

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Fazit: Bist du beim Mitführen eines Messers auf der sicheren Seite?

Messer sind spannende und nützliche Tools, aber sie erfordern einen verantwortungsvollen Umgang und Kenntnis über die rechtliche Lage bei Messern. Kennst du die Regeln? Mit dem richtigen Wissen vermeidest du nicht nur rechtliche Stolperfallen, sondern handelst auch sicher und verantwortungsvoll. Informiere dich, bevor du dein Messer einsteckst – es lohnt sich!

Über den Autor

Klaus Gutheil

Klaus Gutheil bringt über 30 Jahre Erfahrung im Bereich Messer und Schärfen mit. Seine Faszination für Klingen und ihre vielfältigen Formen und Kulturen führte zur Entwicklung des XADR, einem benutzerfreundlichen Schärfwerkzeug, das es ermöglicht, Messer im Alltag schnell und mühelos scharf zu halten.

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